WISP-Klausur 20.12.2017

Zwei führende süddeutsche Speditionsunternehmen treffen die Vereinbarung, dass Kunden mit einem Umsatz von über 100.000 € vom Unternehmen A, diejenigen darunter nur vom Unternehmen B beliefert werden.

Quotenkartell - ist verboten.

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