WISP-Klausur 20.12.2017

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Um nachteilige Folgen durch Kartellmissbrauch für die Verbraucher zu vermeiden, wurde das GWB (Kartellgesetz) geschaffen.
Zuständig für die Einhaltung ist das Bundeskartellamt in Bonn mit seinen Aufgabenbereichen:
-Missbrauchsaufsicht (Überwachen, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung nicht missbrauchen)
-Fusionskontrolle (darauf achten, dass es durch Unternehmenszusammenschlüsse nicht zu einer Marktbeherrschung ohne Wettbewerb kommt)
-Kartellaufsicht

Diskussion