Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Das Sicherheitsniveau in Ihrem Betrieb ist erfreulich hoch, da Sie Ihrer
Unterweisungspflicht im Rahmen des Arbeitsschutzes und somit auch Ihrer
sozialen Verantwortung nachkommen. Stellen Sie dar, welche gesetzlichen
Mindestanforderungen für die Unterweisung gelten.

o die Unterweisung ist Aufgabe des Unternehmers bzw. jedes Vorgesetzten
o die Inhalte der Unterweisung ergeben sich aus den Gefahren, die bei der Arbeit
auftreten können; weiterhin umfasst die Unterweisung die Maßnahmen zur
Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
o die Unterweisung muss speziell auf den jeweiligen Arbeitsplatz, die Tätigkeiten bzw.
die Aufgaben des Mitarbeiters bezogen sein
o bei neuen Arbeiten oder Arbeitsverfahren, neuen Geräten, Maschinen, Anlagen oder
gefährlichen Stoffen oder sonstigen neuen Gefährdungen muss erneut unterwiesen
werden
o jeder neu eingestellte Mitarbeiter muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit unterwiesen
werden
o die Unterweisung muss regelmäßig, spätestens nach 12 Monaten, bei Jugendlichen
nach 6 Monaten wiederholt werden
o die Unterweisung muss während der Arbeitszeit stattfinden
o Unterweisung aus besonderem Anlass, z.B. wenn ein Mitarbeiter sicherheitswidrig
arbeitet, d.h. sich und/oder andere gefährdet

Diskussion