Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, persönliche Schutzausrüstungen für Ihre
Arbeitnehmer zu stellen. Nennen Sie vier Gefahren im Augenoptikerhandwerk
und die unterschiedliche, dazugehörige Schutzausrüstung

der Unternehmer sorgt dafür, dass Bestimmungen des ArbSchG eingehalten werden
(diese werden auch von den Gewerbeaufsichtsämtern, die eng mit der
Berufsgenossenschaft zusammenarbeiten, überwacht); weiterhin stellt er persönliche
Schutzausrüstungen zur Verfügung; im AO- Handwerk sind dies Ausrüstungen zum
Schutz gegen Gefahren beim: Bröckeln, Schleifen, Polieren, Bohren, Fräsen =>
Schutzbrille; Arbeiten an drehenden Teile, Bohren, Polieren => Haarnetz, Haargummi;
Kleben und Entfetten, Umgang mit Gefahrstoffen, z.B. Aceton => Handschuhe;
Gehörschutz

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