Das politische System Deutschlands - WS17/18

II1: Welche Verfassungprinzipien liegen dem Grundgesetz zu Grunde?

  1. Republikprinzip
  2. Demokratieprinzip
  3. Rechtsstaatsprinzip
  4. Sozialstaatsprinzip
  5. Bundesstaatsprinzip
  6. [Integrationsoffenheitsprinzip]
 
Im Kontext der Verfassung:
alle zusammen in Art 28 GG:
Die verfassungsmäßige Ordnung in den LÄNDERN (5.)  muss  den  Grundsätzen  des REPUBLIKANISCHEN (1.),  DEMOKRATISCHEN (2.)  und SOZIALEN  (4.) RECHTSSTAATS (3.)  im  Sinne  dieses Grundgesetzes entsprechen.
 
Art 20 GG:
  1. Die BundesREPUBLIK Deutschland ist ein  DEMOKRATISCHER und SOZIALER  BUNDESSTAAT. (1., 2., 4., 5.)
  2. Alle Staatsgewalt geht VOM VOLKE aus.  […]
  3. Die Gesetzgebung ist auf die  VERFASSUNGSMÄßIGE ORDNUNG, die  vollziehende Gewalt und die  Rechtsprechung sind an GESETZ und  RECHT gebunden.
  4. s. 28
  5. s. 28
  6. Integrationsoffenheitsprinzip findet sich in der Präambel und in Artikel 23 des GGs. Es beinhaltet Europarechtsoffenheit und -freundlichkeit

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