Das politische System Deutschlands - WS17/18

VL5: Was sind die Aufgaben der Bundesregierung?

§ 15 Abs. 1 GOBReg
Der Bundesregierung sind zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten (…)
  • (…) alle Angelegenheiten von allgemeiner innen- oder außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung, insbesondere (…)
  • a) Alle Gesetzesentwürfe,
  • b) Alle Entwürfe von Verordnungen der Bundesregierung.
  • c) Stellungnahmen des Bundesrates zu den Vorlagen der Bundesregierung,
  • d) Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen Bundesministern (…).

Diskussion