Allgemeine BWL

Unternehmensethik

  • Ausrichtung betrieblicher Entscheidungen an ethischen Prinzipien
  • Selbstverpflichtende, verbindliche Normen
  • Basierend auf Verständigung mit den Betroffenen
  • Keine Infragestellung des Gewinnprinzips im Allgemeinen
  • Ziel:konfliktrelevante Auswirkungen des Gewinnprinzips begrenzen
 
--> Zunehmend mehr Bedeutung (auch durch verschiedene Affären)

Diskussion