ÖR - Bescheidklausur

An wen ist in Vertretungsfällen bekannzugeben?

IdF ist die Entscheidung an den Vertreter zu adressieren! Der Vertretene wird im Adressfeld nicht erwähnt. Auch bleibt hier unerwähnt, dass der Adresssat überhaupt Vertreter ist. Dies wird durch die weiteren Formulierung deutlich.
 
beachte: nach § 14 I 3 VwVfG rechtsgeschäftlich erteilte Vertretung hat der Bevollmächtigte auf Verlangen der Behörde schriftlich nachzuweisen.

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