ÖR - Bescheidklausur

Wie ist ein VA zu begründen?

Die Begründung hat sich am Empfängerhorizont zu orientieren. Sie muss für den juristischen Laien verständlich sein, indem sie einfach formuliert sind, dh. wenn die Texte keine "Bandwurmsätze" oder grammatikalisch komplizierte Formulierungen beinhalten. Auch sind sie übersichtlich zu gliedern und kurz und prägnant zu formulieren, mithin sollten sie keine ausschweifenden Ausführungen beinhalten. Aufbau gemäß der öfftl-rtl. Struktur. Ich-Form konsequent einzuhalten. Formulierungen stets sachlich und höflich. Unsachlichkeiten, Zynismus, Elemente des Bedauerns etc. sind verfehlt und folglich zu vermeiden.

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