ÖR - Bescheidklausur

rechtliche Begründung einer Ermessensentscheidung auf Rechtsfolgenseite

Ermessen gemäß § 40 VwVfG auszuüben, dh. nach dem Zweck der gesetzlichen Ermessensermächtigung (§§ 1 ff. bzw. Regelungsabschnitt eines best. Gesetzes) unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen, dh. Gebotenheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (insb. GRe; auch 3 I GG iVm Selbstbindung der Verwaltung (iVm VwVorschrift)
 
Formulierungsbeispiel:
Auf RFSeite hat mir der GeGe Ermessen eingeräumt. Die Maßnahme habe ich nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeordnet. Diesbezüglich habe ich mich von folgenden Erwägungen leiten lassen. Der GeGe hat mir bei Vorliegen hiesiger rechtswidriger Zustände ein sog. "intendiertes" Ermessen eingeräumt, sodass ich zum Einschreiten verpflichtet war. Ihnen diese Maßnahme aufzugeben ist darüber hinaus auch ermessenfehlerfrei, insbesondere verhältnimäßig. Denn ...
 
beachte: iFd intendierten ERmessens nur im FAlle eines atypischen Falls klassisch Ermessen auszuüben!

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