ÖR - Bescheidklausur

Die weiteren Verfügungen des Vermerks

2. Weitere an Externe gerichtete Schreiben
um diesen zB Kenntnis von dem Bescheid oder von weitergehenden Informationen zu geben - einzelfallabhängig
 
3. Vermerk
noch nicht verwertete Probleme, typisch solche des Verwaltungsverfahrens, va solche, die iE zugunsten des Beteiligten gelöst worden sind.; Wiedereinsetzung; Widerspruchsfrist wg fehlerhafter RBB 1 Jahr; Absehen von Anhörung wg. eines Falles des § 28 II VwVfG (Urteilsstil, Ich-Form)
 
4. Behördeninterne Beteiligungen
bei Sichtvermerk (bei über Vorgesetztenebene hinaus - a.d.D.) m.d.B.u. Schlusszeichnung oder v.A.z.K/n.A.z.K.
 
ohne Sichtvermerk bei vorlegender Organisationseinheit z.K. zu geben und ggf. auf begangene Fehler hinweisen
 
5. Absenden
 
6. Haushälterische Verfügungen
  • Kfb fertigen
  • AAO fertigen
 
7. Schlussverfügung
  • WV
    a) 2 Wochen (EB zurück?);
    b) 6 Wochen (Klage/Widerspruch erhoben? bzw. Bestandskraft?)
  • oder Z.Vg. (zum Vorgang), wenn nichts weiter zu veranlassen ist (wgl. oder z.d.A. nie!)
 
I. A.
Paraphe Heinrich
03.11.2017
 

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