A. Leineinheit 1.1 Gegenstand der BWL

A.19. Was ist eine juristische Person?

Juristische Personen sind von der Rechtsordnung geschaffene Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit.
• z. B. AG, GmbH, Genossenschaft 
• haften unbeschränkt mit (ihrem) Gesamtvermögen
• Abgrenzung zur natürlichen Person
 

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