Ausbildung Fahrlehrer

§ 1 - 50, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO

- Mit Fehlern anderer rechnen.
 
Das bedeutet auch, dass man nicht auf die eigene Vorfahrt bestehen sollte und im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit auch mal auf die eigene Vorfahrt zu verzichten.
 
- Nicht auf dem eigenen Recht bestehen.
 
Unsicherheiten und Fehleinschätzung anderer Verkehrsteilnehmer sind durchaus möglich. Vorausschauendes Fahren und die eigene Bremsbereitschaft können Unfälle verhindern.
 

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