Ausbildung Fahrlehrer

§ 1 - 50, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO

Abwürgen des Motors

Ein Abwürgen des Motors ist in keinster Weise notwendig und ist bei aufmerksamem Fahren ohne weiteres zu vermeiden.

Langsamfahren ohne triftigen Grund

Auch das Langsamfahren ohne triftigen Grund ist nicht notwendig und somit eine vermeidbare Behinderung. Natürlich sind auch langsam fahrende Traktoren oder LKWs u.U. eine Behinderung, sie haben jedoch auch einen Grund dafür: Sie können nicht schneller fahren.

Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels

Ein nicht mehr ausreichender Kraftstoffvorrat ist ohne weiteres an der Tankuhr zu erkennen. Sie hätten also problemlos rechtzeitig nachtanken und somit ein Liegenbleiben vermeiden können.
 

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