Ausbildung Fahrlehrer

§ 1 - 50, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge

Liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind (Warnblinker, Warndreieck in ausreichender Entfernung), werden womöglich zu spät erkannt, so dass Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen können.

Durch nicht angepasste Geschwindigkeit

 
Der Begriff nicht angepasst kann sowohl für zu hohe als auch für zu niedrige Geschwindigkeit stehen. Fährt man bspw. mit zu hoher Geschwindigkeit in eine Kurve, kann dadurch leicht eine gefährliche Situation entstehen. Doch auch zu niedrige Geschwindigkeit kann gefährlich werden: So können sich bspw. andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Überholmanövern ermuntert fühlen.

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