Nennen Sie mindestens 4 allgemeine Grundsätze des Datenschutzes nach Bundesdatenschutzgesetzes.

- Datensparsamkeit
- Anonymisierung und Pseudonymisierung sind sofern möglich und bei vertretbarem Aufwands/Nutzenverhältnis durchzuführen
- Heimliche Erhebung von Daten ist verboten
- Daten müssen beim Betroffenen erhoben werden
- Betroffene müssen über Zweck, Verarbeitung oder Nutzung hingewiesen werden
- Einwilligung zur Erhebung nur freiwillig in Schriftform
- Bei Webanwendungen oder besonderer Umstände sind auch andere Formen möglich

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