Was ist das Legalitätsprinzip?
 
Verfahrensgrundsätze

StA ist nicht nur durch das Offizialprinzip zur Erhebung der öffentlichen Klage von Amts wegen berufen, sondern folgerichtig auch dazu verpflichtet, im Falle des Vorliegens eines Anfangsverdachts zu ermitteln und möglicherweise Anklage zu erheben.
 
> §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 1 StPO
> wenn die StA dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann sie sich nach § 258a StGB strafbar machen
> Einschränkungen durch das Opportunitätsprinzip (gestattet den Strafverfolgungsbehörden, Straftaten gem. §§ 153 ff. StPO einzustellen)

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