Welche außerordentlichen Rechtsbehelfe gibt es?
 
Die Rechtsbehelfe

> Zeichnen sich dadurch aus, dass sie die bereits eingetretene Rechtskraft durchbrechen
 
> Wiederaufnahme des Verfahrens, §§ 359 ff. StPO
> Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, §§ 44 ff. StPO
> Verfassungsbeschwerde, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 90 BVerfGG

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