Wie wirken die Rechtsmittel?
 
Die Rechtsbehelfe

> Devolutiveffekt (Rechtsmittel bringen das Verfahren in eine höhere Instanz)
>> Kleine Abweichung bei der Beschwerde: § 306 Abs. 2 StPO
> Suspensiveffekt (rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels hemmt die Rechtskraft des Urteils, was zur Folge hat, dass das Urteil noch nicht vollstreckt wird - damit führt das Rechtsmittel auch dazu, dass der erstinstanzlich Verurteilte immer noch als unschuldig gilt)
> Beschwerde: § 307 Abs. 1, 2 StPO (tritt nicht automatisch ein)

Diskussion