Wann hat der Einlegende Rechtsschutzinteresse?
 
Die Rechtsbehelfe

Wenn er durch die Entscheidung beschwert ist.
 
> StA ist stets beschwert, wenn sie geltend macht, dass die ergangene Entscheidung unrichtig sei
> Beschuldigter und sein Verteidiger/Vertreter sind beschwert, wenn die Entscheidung zu seinem Nachteil ergangen ist

> Maßgeblich: Urteilstenor (nicht Urteilsgründe!)

Diskussion