BWL 2

Neben den vertraglichen Schuldverhältnissen gibt es noch eine andere Gruppe von Schuldverhältnissen. Wie heißt diese und wodurch können noch Schuldverhältnisse entstehen?

Ein Schuldverhältnis kann zum einen durch einen Vertrag begründet werden. Beispiele für vertragliche Schuldverhältnisse sind Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Dienstvertrag, Werkvertrag. 

Ein sogenanntes gesetzliches Schuldverhältnis kann – ohne ein Rechtsgeschäft – durch die Erfüllung tatsächlicher, im Gesetz geregelter Voraussetzungen begründet werden. Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen z.B. bei
• Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 ff. BGB,
 • ungerechtfertigter Bereicherung §§ 812 ff. BGB,
 • unerlaubter Handlung (Delikt) §§ 823 ff. BGB.

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