Lernfeld 2 Terminplanung

Urlaubsplanung

Urlaubsplanung
Bundesurlaubsgesetz (2)

  • persönliche Wünsche können nicht beachtet werden wegen
    • betrieblicher Belange oder
    • Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer haben Vorrang
  • Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, außer
    • betriebliche Gründe -> Teilung des Urlaubs erforderlich
    • in der Person des Arbeitnehmer -> Teilung des Urlaubs erforderlich
    • einer der Urlaubsteile muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen

Diskussion