BWL 2

Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Arbeitnehmer eine übertarifliche Entlohnung unter Verzicht auf die durch Betriebsvereinbarung geregelte betriebliche Altersversorgung. Ist das zulässig?

Nein. Dies verstieße gegen das Günstigkeitsprinzip. Von der betrieblich geregelten Altersversorgung kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Diskussion