BWL 2

Arbeitsrecht

Dem kurz zuvor aus Portugal gekommenen Arbeitnehmer Conrad, der der deutschen Sprache kaum mächtig ist, wird schriftlich gekündigt. Das drei Seiten umfassende Kündigungsschreiben geht ihm am 12.05. zu. Noch am selben Tag begibt sich Conrad zu einem Dolmetscher. Dieser leitet ihm die portugiesische Übersetzung am 16.05. zu. Zu welchem Zeitpunkt ist die Kündigung rechtswirksam geworden?

Die Kündigung wird mit Zugang rechtswirksam (vgl. § 130 BGB); zugegangen ist die Kündigung jedoch erst in dem Zeitpunkt, als dem Conrad ihr Bedeutungsinhalt durch die Übersetzung bewusst wurde, also am 16.05

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