BWL 2

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer Neu hat seine schriftliche Kündigung ohne Angabe von Kündigungsgründen erhalten. Er erhebt keine Kündigungsschutzklage, da er die Kündigung ohne Angabe von Gründen nicht akzeptiert. Nach 6 Wochen beruft sich der Arbeitgeber auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Zu Recht?

Ja, da die Kündigung grundsätzlich keiner Angabe von Gründen bedarf

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