Versammlungsrecht

§ 14 VersG
Differenzierung Folgen
Nicht- Anmeldung / verspätetet Anmeldung

nicht-Anmeldung versp. Anmeldung
- kein Verstoß, wenn Spontanversammlung
- Verstoß berechtigt gem. § 15 III zur Auflösung
erforderlich: infolge der Nichtanmeldung muss eine zusätzliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen
- kein Verstoß, wenn Eilversammlung: Anmeldepflicht bleibt bestehen, aber Frist wird verkürzt (idR 24 h)
- § 15 III: Verstoß berechtigt für sich genommen weder zur Auflösung, noch zum Verbot

Diskussion