Makler - Mündliche Prüfung

Zivilmakler und Handelsmakler und nennen Sie je ein Beispiel der vermittelten Sache

Zivilmakler unterliegendem BGB und vermitteln Güter, die nicht im Handelsverkehr vorkommen (Immobilien, Darlehen)
 
Handelsmakler unterliegen dem HGB und vermitteln Güter im Sinne des HGB (Waren, kaufmännische Leistungen)

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