Makler - Mündliche Prüfung

Kann ein Makler für unrichtige Angaben im Exposé haftbar gemacht werden?

Ja, es sei denn, eine Haftungsbegrenzung wurde vereinbart oder er hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Angaben Dritter handelt, für deren Richtigkeit er nicht garantieren kann. Ein solcher Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn es sich um Sachverhalte handelt, die der Makler aufgrund seiner Fachkenntnis hätte erkennen müssen.

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