Makler - Mündliche Prüfung

beschränkte persönliche Dienstbarkeit

- wie Grunddienstbarkeit, jedoch an bestimmte Person gebunden

- nicht übertragbar, endet mit Tod des Berechtigten

- Nutzung umfasst beschränkte, ganz genau festgelegte Punkte

- Sonderform: Wohnungsrecht nach BGB = Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils

zu eigenen Wohnzwecken

Diskussion