Makler - Mündliche Prüfung

Erläutern Sie
a) den Begriff
b) die Bedeutung und
c) die gesetzlich vorgeschriebene Form der „Auflassung“

a) Die Auflassung ist die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Grundstück vom Verkäufer auf den Käufer übergehen soll.
 
b) Damit gilt der Grundstückskaufvertrag seitens des Verkäufers als erfüllt, auf den tatsächlichen Eigentumsübergang (Umschreibung im Grundbuch) hat er ja keinen Einfluss
 
c) Nach § 925 BGB ist die Auflassung vor einem Notar „zu erklären“ – also Beglaubigung

         

Allerdings soll (!) nach § 925a BGB diese Erklärung (Auflassung) nur im Zusammenhang mit dem entsprechenden Kaufvertrag abgegeben werden – und der ist notariell zu beurkunden. In aller Regel wird die Auflassung(serklärung) in den Kaufvertrag mit aufgenommen und somit ebenfalls beurkundet.

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