Staatsanwalt Wicke

23.01.2018

Hat die StA einen Beurteilungsspielraum, ob sie vor dem LG oder dem AG anklagt?

Nach § 24 I GVG in Einzelfällen
So kann z.B. die besondere Bedeutung der Sache nach § 24 I Nr. 3 GVG eine Anklage vor dem LG rechtfertigen, obwohl es sich um ein Vergehen mit niedrigem Strafrahmen handelt.
 
Bsp: Persönlichkeit und Stellung eines hohen Beamten oder RA --> erhebliche Erhöhung des Unrechtsgehalts

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