Die Instanzenzüge (2)

Über Streitigkeiten im allgemeinen Zivilrecht (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) entscheiden die Gerichte der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit - welche Gerichte sind damit gemeint?

Dabei handelt es sich um die Amtsgerichte (AG), die Landgerichte (LG), die Oberlandesgerichte (OLG) und den Bundesgerichtshof (BGH).

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