Versicherungsmanagement

07_Rückversicherung, 0010_Klausur

Definiere den Begriff "Rückversicherung".

  • „Versicherung der Versicherung“
  • Risikoteilung zwischen VU (risikotheoretische Analyse)
  • „Die Rückversicherung ist die Versicherung der von dem Versicherer übernommenen Gefahr...“ (Legaldefinition gemäß § 779 Abs. 1 HGB a. F.)
  • „Vertrag zwischen VU's, bei dem ein Teil der vom EVU übernommenen Originalrisiken oder ein Teil eines bereits transformierten (Teil-) Kollektivrisikos an einen oder mehrere RVU's gegen Entgelt abgetreten wird.“ (Schradin, 1998)

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