Versicherungsmanagement

08_Versicherungsaufsicht, 0010_Klausur

Beschreiben Sie die wesentlichen Inhalte der ersten Säule von Solvency II.

  • Regelungen zur marktnahen Bewertung von Aktiva und Passivainsbesondere zu den vt. Rückstellungen und zur
    Kapitalausstattung.
  • Bestimmung der Solvabilitätsanforderungen durch Erstellung einer Solvabilitätsübersicht (Solvenzbilanz) zur marktnahen Bewertung des Vermögens und der Verpflichtungen der Versicherer.
    • Bewertung vt. Rückstellungen: Marktwerte können zumeist nicht beobachtet werden. An ihre Stelle treten Bewertungsmodelle.
    • Reinvermögen (Marktwert Aktiva – Marktwert Passiva) des Versicherers wird als anrechenbare Eigenmittel (Available Solvency Margin, ASM) bezeichnet
    • Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR):
      • Verwendung einer Standardformel oder Verwendung eines internen Modells
        (Erlaubnis der Aufsichtsbehörde notwendig)
      • Als Risikomaß ist der VaR zu einem Konfidenzniveau von 99,5 % über
        einen Zeitraum von einem Jahr anzuwenden
    • Berechnung der Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirements, MCR) als Untergrenze der aufsichtsrechtlich vorzuhaltenden Kapitalausstattung.

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