Versicherungsmanagement

08_Versicherungsaufsicht

Grenze die Begriffe "Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter" voneinander ab. 

 
  • Versicherungsvertreter vermitteln neue Versicherungen durch einen Vertretervertrag
  • Ausschließlichkeitsvertreter unterliegen Wettbewerbsklausel: Dürfen ohne
    Zustimmung des Versicherers nicht für andere VU tätig werden.
  • Mehrfachvertreter schießen Vertreterverträge mit mehreren VU ab.

Diskussion