Makler - Mündliche Prüfung

Eigenbedarf

  • Ein Vermieter kann wegen Eigenbedarf für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts kündigen.
  • In der Kündigung muss stehen, warum und für welche Person der Vermieter die Wohnung benötigt.
  • Wird ein Gebäude während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt, ist die Eigenbedarfskündigung für mindestens drei Jahre ausgeschlossen. Die Sperrfrist kann in einigen Städten auch zehn Jahre betragen.
  • Der Mieter kann gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn der Auszug eine besondere Härte für den Mieter bedeuten würde.

Diskussion