FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Wirtschafts- & Sozialkunde

Was besagt das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Arbeitnehmerinnen unabhängig vom Arbeitsverhältnis (z.B. Azubis, Teilzeitkräfte o.Ä.). Es beinhaltet spezielle Schutzfristen bei Schwangerschaften, wie zum Beispiel die Schutzfrist (Arbeitsverbot) vor der Geburt: 6 Wochen (auf besonderen Wunsch der Arbeitnehmerin kann diese Frist verkürzt werden) und die Schutzfrist (Arbeitsverbot) nach der Geburt: 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen)
 
Werdende Mütter dürfen keine gefährdenden Arbeiten übernehmen. Ihr Arbeitsplatz und Arbeitsabläufe dürfen keine Gefahren für Mutter und Kind bergen. Dies beinhaltet z.B. auch: Verbot von Mehrarbeit, Akkordarbeit, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Diskussion