Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Problem: VA greift in die Rechte eines Dritten ein
Beispiel: Gegen einen von mehreren Eigentümern eines Grundstücks ergeht eine Verfügung, einen auf dem Grundstück befindlichen Baum zu fällen

Frage : Wirksamkeit des VA
KEINE Nichtigkeit nach § 44 II Nr. 4 VwVfG= meint nur tatsächliche, nicht aber rechtliche Unmöglichkeit
VA ist rechtswidrig, wenn der Dritte zur Duldung des Eingriffs nicht verpflichtet ist bzw. verpflichtet werden kann (objektiv rechtliche Unmöglichkeit)
-> Gegenteil ist vorübergehendes subjektives Unvermögen--> begründet nur Vollstreckungshindernis
 

Diskussion