GOA- Regress

(P) Gestörter Gesamtschuldnerausgleich
 
= Grds Gesamtschulder aber ein Schuldner ist privilegiert und muss nicht zahlen zB. Haftungsausschuls vertaglich oder gesetzlich

1. Keine Geamtschuld
Nicht privilegierter haftet voll / §426 (-)
-> Gesetzliche Hadtungsprivilegierungen auf einenübliche Sorgfalt iSd §277 ( zB. 708; 1359,1664)
 
2. Fingierte Gesamtschuld
Nicht privilegierter haftet voll / §426 (+)
-> Vertraglichen heaftungsprivilegierungen sonst Vertrag zulasten dritter
 
3. Regresskreisel
-> nicht privilegierter haftet voll / §426 (+) gegen privilegierter / privilegierter nimmt Gläubiger in Regress
BGH: Bei vertrgl. Haftungsprivilegierungen bei denenn der priviligierte nicht haften soll.
 
4. Anspruchskürzung
Nicht privilegierter haftet dem Gläubiger nicht ffür den Anteil des privilegierten / § 426 (-)
BGH: Bei sonstigen gesetzl. Haftungsprivilegierungen
hLit: Bei vertragl und gestzl Haftungsprivilegierungen

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