FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Wirtschafts- & Sozialkunde

Nenne Beispiele in denen das Sozialgericht zuständig ist

Das Sozialgericht ist zuständig bei Streitigkeiten in Bezug auf Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen, Leistungen aus dem SGB III (Arbeitsförderungsrecht), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialhilfe.
 
Konkrete Fälle wären z.B.:
  • die Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme von Behandlungskosten
  • Rentenversicherungszeiten werden nicht anerkannt
  • Arbeitslosengeld wird gesperrt

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