GOA- Regress

(P) Tätigkeitsvergütung (§1835 III analog) für Erbensucher

aA: (+)
Arg: Schutz des kraft seines Berufes vorleistenden Erbensuchers
 
hM: (-) 
Arg:
- Erbensucher trägt Risoko scheiternder Vertragsverhandlungen; 
- Sonst Umgehung der Vertragsreiheit
- Wertung: §§677 ff sind kein konturloses Billigkeitsrecht

Diskussion