SchR AT

Wie entstehen Schuldverhältnisse durch Rechtsgeschäft?
Welche Unterteilung lässt sich hier treffen?

I. Mehrseitige Rechtsgeschäfte
= entstehen durch zwei Willenserklärungen, §§ 145 ff.
- synallagmatische Verträge, Leistung gegen Entgelt
- einseitig verpflichtende Verträge, Bsp. §§ 516, 756
- unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge, Bsp. § 662
 
II. Einseitige Rechtsgeschäfte
= entstehen durch eine Willenserklärung
Bsp. §§ 657, 1939
 

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