FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Wirtschafts- & Sozialkunde

Eine ordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
 
Wann ist dies der Fall?

Eine Kündigung muss, um sozial gerechtfertigt zu sein, eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
 
Sie muss:
 
  • Betriebsbedingt (z.B. Betriebsstillegung, Rationalisierungen etc.),
  • Personenbedingt (z.B. Krankheit, Gefängnis etc.) oder
  • Verhaltensbedingt (z.B. ständige Verspätung, sexuelle Belästigung etc.) sein.
 
Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber das unerwünschte Verhalten erst einmal abmahnen.

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