Export / Import

Ablauf des Carnet TIR Verfahrens

1) Frachtführer beantragt die Ausstellung eines Carnets bei der Ausagabestelle beim Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL)
2) Nach Erhalt der Dokumente Gestellung des Fahrzeugs beim Zollamt.
3) Beladung und Verplombung des FZG einschließlich Abringung der TIR-Tafeln am FZG.
4) Eröffnung des Carnet TIR durch das Zollamt.
5) Abstemplung des Carnet TIR an den jeweiligen Grenzübergängen.
6) Das Bestimmungszollamt öffnet die Plombe und überprüft die Übereinstimmung der Ware mit den Angaben des Carnet TIR.
7) Zahlung von Zöllen und Abgaben im Bestimmungsland.
8) Rückgabe des Carnet TIR bei der ausgebenden Stelle des BGL in Deutschland

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