BARI - Bankensteuerung und Risikomanagement

normal, aus der Übung

Erläutern Sie die Begriffe „Handelsgeschäft“, „Handelsbestand“ und „Handelsbuchgeschäft“!

Nennen Sie drei Regelungen / Grundsätze der MaRisk zu Handelsgeschäften!

Definition der Handelsgeschäfte nach MaRisk:
  • Grundsätzlich alle Eigengeschäfte der Bank
    • am Geldmarkt
    • mit Wertpapieren
    • in handelbaren Forderungen
    • in Waren
    • in Derivaten
  • -> Teilmenge davon Handesbuchgeschäfte nach CRR, wenn zusätzlich Handelsabsicht oder Absicherung einer Handelsbuchposition besteht
    = Handelsbestand im Jahresabschluss (HGB)
 
MaRisk-Anforderungen:
  1. Neu-Produkt-Prozess (NPP)
  2. Vollständige Dokumentation / Bestätigung
  3. Marktgerechtigkeit
  4. Besondere Geschäfte
    (außerhalb Geschäftsräume / Spätgeschäfte)
  5. Rechtliche Prüfung+
  6. Wechsel Positionsverantwortung
  7. Positionsabstimmung mit Rechnungswesen etc.

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