FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Fachinformatiker(in) Systemadministration

Was ist beim zweiseitigen Handelsverkauf (wenn beide Handelspartner Kaufmannseigenschaften haben) zu beachten, wenn die Lieferung Mängel hat?

In solchen Fällen gilt ergänzend das Handelsgesetzbuch (HGB).
 
  • Der Käufer muss offene (sichtbare) Mängel unverzüglich melden (= ca. innerhalb einer Woche). Das ist die Rügepflicht. Dafür muss er die Lieferung sofort nach Ankunft untersuchen (Prüfungspflicht).
  • Ansonsten gelten die offenen Mängel als akzeptiert
  • Ein versteckter Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden, jedoch spätestens innerhalb von zwei Jahren

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