FiSi IHK Abschlussprüfung

Basis-Lernkarten Fachinformatiker(in) Systemadministration

Was verstehst Du unter dem schuldrechtlichen Begriff Verzug und welche beiden Verzugsarten sind grundsätzlich zu unterscheiden?

In Verzug gerät man, wenn man seiner schuldrechtlichen Leistungspflicht nicht in der gesetzten Frist in vollem Umfang nachkommt.
 
Man unterscheidet grundsätzlich:
  • den Schuldnerverzug (fällige Zahlung wurde nicht geleistet)
  • und den Gläubigerverzug (Annahmeverzug)

Diskussion