Finanzierung 2

Lektion 4

Aktien: Unterscheidung nach der Übertragbarkeit

Inhaberaktie:
- gebräuchlichste Form
- nicht auf einen Namen ausgestellt
- kann ohne formelle Anträge übertragen werden
 
Namensaktie:
- wird auf den Namen einer natürlichen oder juristischen Person ausgestellt. 
- höhere Transparenz der Aktionärsstruktur
 
Vinkulierte namensaktie
- Sonderform der Namensaktie
- Übertragung auf anderen Aktionär erfordert Zustimmung des Emittenten. 
- Beispiel wenn Wettbewerber ausgeschlossen werden sollen.
 

Diskussion