Staatsanwalt Wicke

13.02.2018

Welche Punkte sind bei der Glaubwürdigkeit zu berücksichtigen?

  1. Motivation
  2. Interessen
  3. Schulabschluss
  4. Berufe
  5. sonstige Vita
  6. persönlichkeitsprägende Momente
  7. Leistungsfähigkeit
  8. Sprache
  9. Wahrnehmungsfähigkeit
  10. Wiedergabefähigkeit
--> die Glaubwürdigkeit kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens ermittelt werden, deshalb ist eine Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten so problematisch

Diskussion