SR II 03 - Staatsanwaltsklausur (Lea)  

Wie prüft man eine echte Wahlfeststellung?
 
Fall: entweder jemand hat die Sache selbst geklaut, oder er hat sie wissentlich von einem Dieb abgekauft.

1. Diebstahl
  • Täterschaft nicht nachweisbar
 
2. Hehlerei
  • Täterschaft nicht nachweisbar
 
3. Wahlfeststellung
a) Zulässigkeit der Wahlfeststellung
b) Eindeutige Feststellung nicht möglich
c) Jede Möglichkeit muss zusammen mit dem eindeutigen Sachverhalt Gesetz verletzten
aa) Diebstahl im Übrigen verwirklicht?
bb) Hehlerei im Übrigen verwirklicht?
d) Ausschluss jeder weiteren Möglichkeit
e) Psychologisch und rechtsethisch vergleichbar
  • siehe dazu § 1 Rn. 41-44 im Fischer 
f) ggf. Ausführungen zum Strafrahmen

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